Literarische Bauchschmerzen: Der Mensch als Gemüsebrühe im staatlich köchelnden Wasser
Auch fast 30 Jahre Fachbuchhandel haben bei mir nichts daran geändert, dass ich ‘von Haus aus’ eigentlich Literaturwissenschaftler bin. Und ‘vom Herzen her’ sowieso. Daran werde ich immer wieder erinnert, wenn ich die Ankündigungen des von mit sehr geschätzten Verlages Duncker & Humblot (wir berichteten) durchsehe: bei manchen Titeln (und gerade bei solchen, die kaum Topseller des deutschen Buchmarktes zu werden versprechen) hakt mein Auge sich gleichsam fest, oft nur wegen eines Satzes, einer Formulierung oder manchmal sogar eines einzelnen Wortes: ‘da stimmt ‘was nicht!’, da wird etwas Wichtiges so verhandelt, dass die professionelle Schnelldurchsicht abrupt stockt und ich mich auf die Suche nach den Ursachen dieser ‘literarischen Bauchschmerzen’ mache.
Zuletzt geschehen bei dem neuen Buch von Ilmer Dammann – Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte. Dort heisst es im Klappentext:
Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ist eine Rechtsfigur mit langer Tradition und großer Symbolik. Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass es einen letzten unantastbaren Freiheitsraum des Menschen (Kernbereich) beinhaltet. Auch die Bundes- und Landesgesetzgeber haben diesen Rechtsbegriff in eine Reihe von Gesetzen eingefügt, v. a. um heimliche Informationserhebungen zu begrenzen.
Ilmer Dammann zeigt, dass das Konzept des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nicht tragfähig ist. Es gibt nämlich keinen Bereich der menschlichen Freiheit und Existenz, der absolut – also abwägungsfrei – geschützt ist. Die Unantastbarkeit des Kernbereichs lässt sich nicht überzeugend mit Menschenwürde- und Wesensgehaltsgarantie begründen. Ein effektiver Grundrechtsschutz wird nicht durch den unantastbaren Kernbereich, sondern durch wirksame Alternativen, wie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundrechtsschutz durch Verfahren, sichergestellt.
Wenn ich meine Bauschschmerzen etwas systematischer darstellte, als sie tatsächlich sind, würde ich formulieren:
Das Grundgesetz ist für mich in erster Linie ein Abwehrgesetz gegen die Allmacht des Staates. Das war nicht nur eine Grundintention der Grundgesetzväter und – mütter (und sie wussten, warum!); das kommt nicht nur in der herausgehobenen Position (wörtlich) der Grundrechte und ihrem besonderen Veränderungsschutz zum Ausdruck; das ist vor allem immer eine bestimmende Leitlinie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gewesen. Leider wird diese Abwehrfunktion in der politischen Realität immer weiter verwässert. Fast möchte ich von einer versuchten Transformation eines genuinen Staatsabwehrgesetztes in ein opulentes Staatsaufgabengesetz sprechen: Tierschutz, Umweltschutz, Recht auf Arbeit etwa oder die exzessive Auslegung des Sozialstaatgebotes – immer werden ausufernde (und tendentiell unendlich steigerbare) staatliche Tätigkeiten verpflichtend gemacht, statt sich an dem wohlfeilen Modell ‘Problemlöser Staat’ nur als ultima ratio zu orientieren.
In diesem leider nicht schleichenden Prozess ist es mir immer wichtig gewesen, dass es – wenigstens - ‘etwas’ gibt (einen in einer Rechtsfigur kondensierenden Gedanken etwa), das die Würde, die Substanz des Einzelnen für unverhandelbar erklärt – jenseits aller Verhältnismässigkeiten, Verfahrensmässigkeiten und Grundrechtskollisionen. Sozusagen: ein beschützendes ‘Ding an sich’ (Kant) der menschlichen Existenz jenseits aller vernünftigen Kalkulation. Der insbesondere im Zusammenhang mit der ‘informationellen Selbstbestimmung’ verwendete Begriff des ‘unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung’ schien mir da ein aussichtsreicher und auch vom Bundesverfassungsgericht prominent positionierter Kandidat zu sein: in ihm wird gewissermassen vorstaatlich, vorgesetzlich ein Stoppunkt für jede Macht gesetzt, die Verfügung beansprucht – selbst für das Grundgesetz höchstpersönlich.
Der Klappentext (emphasis by me) argumentiert für eine Verflüssigung dieses Stoppunktes im vernünftigen Diskurs: die Habermas’sche Diskursethik schlägt wieder einmal zu mit ihrem fast unwiderstehlichen Angebot, das alles locker verfahrend on the fly kommunikativ herzustellen, was als mühsam Festgelegtes und unbequem zu Verteidigendes überhaupt erst Grundlage einer vernünftigen Kommunikation sein könnte. Das erinnert mich an die sich selbst zeichnende Hand von M.C.Escher. Paradoxien kann man durch Verflüssigung der paradoxalen Enden des Problems oder durch Entscheidung lösen: ich liebe Entscheidungen. Und sei der ‘unantastbare Kernbereich’ auch genauso virtuell wie ‘das Ding an sich’: der Begriff hält die Idee eines Absoluten fest, an dem keine noch so vernünftige Vernünftigkeit sich versündigen soll.
Ich habe das Buch nicht gelesen (und werde auch kaum Zeit finden, das zu tun) – aber vielleicht kann mein Gedenke im Vorfeld des Buches Appetit auf mehr und Genaueres erzeugen: denn hier wird wirklich Wichtiges verhandelt.
Ilmer Dammann: Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte.
1. Auflage 2011, 308 Seiten, kartoniert
Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-13488-5
76,00 €
Schlagwörter: Duncker & Humblot, Freiheit, Grundgesetz, Grundrechte, informationelle Selbstbestimmung, Verhältnismässigkeit






















